Zum Hauptinhalt springen

Verlängerung Gültigkeit DFP-Diplome aufgrund COVID-19-Pandemie

News

Betroffen sind sämtliche DFP-Diplome mit einem Gültigkeitsende ab dem 12.3.2020

Im Rahmen des vom Nationalrat am 20.3.2020 beschlossenen 2. COVID-19-Gesetzespakets erfolgten auch Anpassungen im Ärztegesetz 1998. Insbesondere wurde § 36b ergänzt, der vorsieht, dass „sämtliche Fristen auf Grundlage des Ärztegesetzes 1998 im Zusammenhang mit der ärztlichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie ärztlichen Berufsausübung für die Dauer einer Pandemie ausgesetzt werden.“

Daher werden auch die Fristen des DFP-Diploms ausgesetzt bzw. wird der Ablauf des DFP-Diploms gehemmt. Das bedeutet in der Umsetzung, dass sich die Gültigkeit des DFP-Diploms um die Zeit der COVID-19-Pandemie, verlängert.

Die Verlängerung wird vorgenommen, sobald die tatsächliche Dauer der COVID-19-Situation feststeht und an die Ärztin/den Arzt entsprechend kommuniziert. Das DFP-Diplom wird mit seiner erweiterten Gültigkeit auf dem Online-Fortbildungskonto und in der Ärzteliste der Österreichischen Ärztekammer erfasst. Derzeit kann auf dem Fortbildungskonto die verlängerte Gültigkeit der von der Fristenaussetzung betroffenen DFP-Diplome nicht abgebildet werden, da die Pandemiedauer noch nicht feststeht. Im Menüpunkt „Kontodetails“ besteht aber die Möglichkeit, die absolvierten DFP-Punkte im durch die derzeitige Pandemiedauer verlängerten Zeitraum abzufragen.

Betroffen von dieser Verlängerung sind alle DFP-Diplome mit einem Gültigkeitsende beginnend ab 12.3.2020 (= Zeitpunkt, an dem die WHO den COVID-19-Ausbruch zur Pandemie erklärt hat).

Weitere Informationen finden Sie unter den FAQ.

Für darüber hinausgehende Fragen stehen wir auch gerne zur Verfügung:
T: 01 512 63 83-33
E: support@meindfp.at

Zurück
Nach oben rollen