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Dritte Novelle der Verordnung über ärztliche Fortbildung

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Die dritte Novelle ist seit 1. Jänner 2021 rechtswirksam - das sind die wesentlichen Anpassungen.

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Die von der Österreichischen Ärztekammer am 18. Dezember 2020 beschlossenen Änderungen in der Verordnung über ärztliche Fortbildung beinhalten wichtige Anpassungen für Ärztinnen und Ärzte sowie Partner des Diplom-Fortbildungs-Programms.

> Die Neuerungen im Überblick.

> Die aktuelle Fassung der Verordnung über ärztliche Fortbildung.

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