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Notarztausbildung - Ende der Übergangsfrist am 30.6.2022

Die Übergangsfrist für die Ausbildung zur Notärztin/zum Notarzt ("Notarztwesen alt") endet am 30.6.2022.

Bis zum Ablauf des 30.6.2022 kann zwischen der Qualifikation im „Notarztwesen alt“ (Abschluss eines Lehrgangs im Gesamtausmaß von 60 Stunden mit theoretischer und praktischer Prüfung am Ende des Lehrgangs) oder „Notarztwesen neu“ (erfolgreiche Absolvierung auch eines bereits durch die Österreichische Ärztekammer anerkannten notärztlichen Lehrganges mit 80 Lehreinheiten, der erforderlichen notärztlichen Qualifikationen und der Abschlussprüfung)  gewählt werden. Ärztinnen und Ärzte, die in der Übergangsfrist bis 30.6.2022 die Ausbildung nach dem Notarztwesen alt begonnen haben, können diese auch nach dem Ende der Übergangsfrist abschließen. Das Diplom Notärztin/Notarzt wird in diesen Fällen durch die Österreichische Ärztekammer ausgestellt. Ab 1.7.2022 werden ausschließlich Lehrgänge, die den Anforderungen des Notarztwesens neu entsprechen (80 Lehreinheiten) approbiert.

Wir stehen gerne für Fragen per E-Mail an notarzt@arztakademie.at zur Verfügung.

Weiterführende Informationen finden Sie auch in den FAQs auf der Homepage der Österreichischen Ärztekammer abrufbar unter FAQ Notarztausbildung (aerztekammer.at).

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